Infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus
im Let's Dance e.V. Braunschweig - Hygienekonzept
Diese überarbeitete Fassung gilt ab 15.3.2021
1) Jede Person hat physische Kontakte zu anderen Menschen, die nicht zu den Angehörigen des
eigenen Hausstandes gehören, auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
2) Jede Person muss beim Betreten und Verlassen der Einrichtung sowie beim Aufenthalt in den
Vereinsräumen einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu jeder anderen Person, die nicht
der eigene Tanzpartner ist, einhalten.
3) Bei Betreten und Verlassen der Räume muss ein Mund-Nasen-Schutz angelegt werden. Dieser
wird im kleinen Saal und den Sanitärräumen getragen und darf nur zum Training im großen Saal
abgelegt werden. Das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Treppenhaus und im Fahrstuhl
wird dringend empfohlen. Nur Personen, die zu einem Haushalt gehören oder als Tanzpaar
zusammen tanzen, dürfen gleichzeitig den Aufzug benutzen.
4) Nach dem Betreten unserer Räume sind alle Personen verpflichtet sich sofort die Hände zu
waschen oder zu desinfizieren und die Husten- und Nies-Etikette zu beachten.
5) Die Zeiten, zu denen sich die Mitglieder zum Training in den Vereinsräumen aufhalten dürfen,
ergeben sich aus dem Trainingsplan, der den Paaren vorher per Mail zugeschickt wird.
Außerdem ist die Raumbelegung im Google-Kalender des Vereins ersichtlich.
6) Die Nutzung der Sitzecke, der Umkleideräume und des Raucherraumes ist nicht gestattet.
7) Die beiden Toilettenanlagen dürfen nur von je einer Person betreten werden, da die
Abstandsregeln sonst nicht einzuhalten sind.
8) Namen, Vornamen, Kontaktdaten der teilnehmenden Personen sind bei jedem Training
einschließlich der Trainingszeit zu dokumentieren. Jeder bringt dafür einen eigenen Stift mit.
Eine Person darf an einem Sportangebot nur teilnehmen, wenn sie mit der Dokumentation
einverstanden ist. Die Dokumentation ist 4 Wochen lang aufzubewahren sowie der zuständigen
Behörde auf Verlangen vorzulegen und anschließend zu löschen. Eine Erklärungen zur eigenen
Gesundheit, keinen Kontakt zu Covid 19-Erkrankten gehabt zu haben und Anerkennung von
Verhaltensregeln zur Infektionsabwehr wird auf dem Kontaktdatenblatt mit unterschrieben.
Wer sich krank fühlt, darf nicht zum Training erscheinen.
9) Tanzbetrieb als Individualtraining
- Tanzkreise, Kurse und Workshops können nicht stattfinden, da Gruppentraining nicht erlaubt
ist.
- Ab dem 1.11.2020 darf sich immer nur ein Paar zum Training im großen Saal aufhalten
(Individualtraining). Ein Übungsleiter darf nicht zusätzlich anwesend sein. Das Training darf
jeweils nur mit einer anderen Person, auch aus einem anderen Hausstand, betrieben werden
und nicht mit wechselnden PartnerInnen.
Ab dem 15.3.2021 dürfen sich bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten gleichzeitig zum
Training im großen Saal aufhalten. Diese Lockerung wird wieder aufgehoben, wenn der Bezirk
Braunschweig zu einer Hochinzidenzkommune wird. Dann gilt wieder die Regelung, die vor
dem 8. März Gültigkeit hatte (Individualtraining). Wem das Risiko zu groß ist, kann die ganze
Zeit als Paar allein trainieren.
- Die Uhrzeiten des Trainingsplans müssen genau eingehalten werden. Dadurch befinden sich
nur in derkurzen Wechselzeit mehrere Personen, die zu dieser Zeit Masken tragen, in den
Vereinsräumen. Die Zeiten für das Lüften und das Desinfizieren von Kontaktflächen nach
jedem Training sind durch den Trainingsplan ebenfalls geregelt.
10) Es werden keine Speisen ausgegeben. Gläser und Geschirr des Vereins dürfen nicht benutzt
werden. Ein Ausschank ist nicht gestattet. Getränkeflaschen aus dem Kühlschrank dürfen
gekauft werden. Die TänzerInnen zahlen selber in die Vertrauenskasse ein.
11) Es dürfen sich keine Gegenstände zur gemeinsamen Nutzung (Flyer etc.) auf den Tischen
befinden.
12) In Sanitärräumen werden Handdesinfektionsmittel, Flüssigseife und Einmalhandtücher zur
Verfügung gestellt. Der Mülleimer mit Deckel befindet sich außerhalb der Tür zu den
Sanitärräumen. Nach der Toilettennutzung ist das bereitgestellt Desinfektionsmittel zur
Toilettenreinigung zu nutzen. Die Toilettenanlagen werden regelmäßig gereinigt. Die erfolgte
Reinigung ist in die ausgehängten Listen einzutragen und abzuzeichnen.
13) Die Desinfektion (Flächendesinfektionsmittel) von stark genutzten Bereichen und
Kontaktflächen (Türklinken, Türbänder, Fenstergriffe, Musikanlage, Kontaktflächen der
Stühle, Tisch mit Kontaktdatenliste, Kühlschrank, Lichtschalter etc.) wird von jedem
trainierenden Paar nach seinem Training durchgeführt.
14) Die Regeln für das Individualtraining liegen sowohl im kleinen als auch im großen Saal aus.
15) Das Betreten der Sportanlage durch Zuschauer (auch Eltern) ist bis auf weiteres untersagt.
16) Zusätzlich zu vollständigem Erste-Hilfe-Material werden für Notfälle Mund-Nasen-
Schutzmasken und Einweghandschuhe vorgehalten. Bei Versorgung des Verletzten sind Maske
und Handschuhe zu tragen.
17) Verboten sind Zusammenkünfte in Vereinseinrichtungen sowie alle öffentlichen
Veranstaltungen. Gewählte Gremien (Vorstand) müssen Sitzungen in virtueller Form abhalten.
18) Zum Schutz aller Mitglieder aus Risikogruppen wurden nicht alle gesetzlich erlaubten
Maßnahmen aus der Niedersächsischen Corona-Verordnung umgesetzt.
Die Verantwortung für die Einhaltung dieser Maßnahmen obliegt unserem Verein. Die Gesundheitsbehörde hat jederzeit das Recht, die Einhaltung der Bedingungen zu überprüfen. Die Kontrolle erfolgt engmaschig und eventuelles Fehlverhalten wird zur Anzeige gebracht.
Diese überarbeiteten Maßnahmen gelten ab 15.3.2021 und bis auf weiteres.
Als Grundlage dienen die Corona-Verordnungen des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales und die Richtlinienpapiere vom Deutschen Olympischen Sportbund, vom Deutschen Tanzsportverband und vom Niedersächsischen Landessportbund in der derzeit gültigen Fassung.
Für den Vorstand des Let's Dance e.V Braunschweig, den 22.3.2021
Reinhild Güttler
1. Vorsitzende